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Adoptionsrecht für Homosexuelle bleibt unklar


Inland

30.09.11 | Veröffentlicht um 11:34


Adoptionsrecht für Homosexuelle bleibt unklar

Bern. Der Nationalrat ist gegen eine Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare. Eine entsprechende Petition hat der Rat heute morgen abgelehnt, gegen die Stimmen von links-grün und einigen Mitte-Vertretern. Spielraum sehen aber auch bürgerliche Parlamentarier bei der Stiefkind-Adoption: Wenn aus einer früheren heterosexuellen Beziehung ein Kind mit in eine homosexuelle Partnerschaft mitgebracht wird. Die Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer ist zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden kann:

Grössere Widerstände zeichnen sich hingegen bei der Voll-Adoption ab, wenn ein gleichgeschlechtliches Paar ein fremdes Kind adoptieren will.

AGENTURMELDUNG:

Bern (sda) Gleichgeschlechtliche Paare und homosexuelle
Einzelpersonen können theoretisch Kinder adoptieren, nicht aber
homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaft eintragen liessen. Der
Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, diese absurde Situation zu
ändern.

Mit 97 zu 83 Stimmen und 8 Enthaltungen weigerte sich der Rat,
einer Petition des Vereins Familienchancen Folge zu geben. Die
Eingabe war im Juni 2010 mit knapp 20'000 Unterschriften eingereicht
worden und hatte die Unterstützung vor allem der Linken und einiger
Freisinniger.

Die Petenten verlangten, dass gleichgeschlechtliche Paare in
eingetragener Partnerschaft in Sachen Eltern- und Adoptionsrechte
mit heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt werden. Zivilstand und
die sexuelle Orientierung der Adoptionswilligen dürften keine Rolle
spielen. Auch Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren sollten
gleiche Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren.

Die Gegner führten vor allem das Recht der Kinder auf eine Mutter
und einen Vater ins Feld. Nahe weibliche und männliche
Bezugspersonen seien für die Entwicklung eines Kindes wichtig. Sie
anerkannten, dass das Kindesrecht hier mit dem Gleichstellungsrecht
kollidiert. Trotzdem beantragte die Mehrheit des Rats schliesslich,
der Petition keine Folge zu geben.



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