Gemeindeinformation
15.07.10 | Aktualisiert um 14:14
Gemeindeinformation
Von caroline.teufl
Rubrik Gratulationen
Zum 80. Geburtstag
Am Montag, 19. Juli 2010, darf Frau Esther Graber-Rytz an der Spitzackerstrasse 48 ihr Wiegenfest zum 80. Mal begehen. Zu diesem schönen Jubiläum gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Frau Graber auch für die kommenden Jahre Glück, Zufriedenheit und eine Prise Humor, um dem Alltag fröhlich zu begegnen und die Tage geniessen zu können.
Der Gemeinderat
Veranstaltungskalender Juli 2010
An dieser Stelle finden Sie in der Regel den Veranstaltungskalender der Gemeinde Bottmingen. Für den Juli 2010 haben wir keinerlei Vereinsaktivitäten gemeldet bekommen, weshalb der Kalender für die nächsten paar Ausgaben entfällt. Sobald die Sommerpause ihrem Ende zugeht, finden Sie an gewohnter Stelle die nötigen Informationen.
Der „Wuchemärt“ findet allerdings auch während den Sommerferien jeden Dienstagmorgen von 8.30 bis 11.30 Uhr statt – mit reduzierter Anzahl Stände, aber wie immer einem feinen Angebot. Ihr Besuch freut die Anbietenden!
Zudem findet während des ganzen Monats Juli kein „Offener Treffpunkt im BOZ“ statt.
Veranstaltungskalender Homepage: www.bottmingen.ch/Dorfleben
Energiestadt Bottmingen
Bottmingen ist seit Juni 2002 mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet. Lange Zeit war es in
unserer Gemeinde wieder ruhig um das Label – nicht so jedoch zum jetzigen Zeitpunkt. Denn
derzeit werden bereits zum zweiten Mal die Vorbereitungen für das sogenannte Re-Audit
getroffen. Das Label Energiestadt ist nämlich nicht nur eine Auszeichnung für die bisherigen
Aktivitäten, sondern ein Instrument, das die Gemeinden zu einer langfristigen und
nachhaltigen Energiepolitik verpflichtet. So muss das Label alle vier Jahre neu „erworben“
werden: Im Rahmen des Re-Audits wird jeweils überprüft, ob die Gemeinde die
entsprechenden Anforderungen für die Weiterführung des Labels erfüllt.
In diesem Zusammenhang muss jeweils auch ein neuer Aktionsplan erarbeitet werden. Dieser
umfasst den Zeitraum von 2011 bis 2014 und definiert die Ziele und Massnahmen, die die
Gemeinde im genannten Zeitraum umsetzen will. Die übergeordnete Aussage des Aktionsplans
besagt dabei, dass Bottmingen eine aktive, fortschrittliche Energiepolitik betreibt mit dem Ziel,
den Verbrauch nicht erneuerbarer Energie langfristig zu reduzieren. Daraus werden wiederum
konkrete und umsetzbare Massnahmen abgeleitet. Und diese gilt es gemäss entsprechendem
Massnahmenplan in den nächsten vier Jahren umzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema Re-Audit werden wir Ihnen liefern, sobald der Bericht von
der entsprechenden Labelkommission vorliegt
Aufruf zum rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk um den 1. August
Der Bundesfeiertag rückt näher und die Vorfreude auf die traditionellen Bundesfeiern mit ihren Feuerwerken wächst.
Neben den offiziellen Feuerwerken wird auch von privater Seite Feuerwerk gezündet, was naturgemäss mit Lärm-, Rauch- und Lichtimmissionen verbunden ist und entsprechend nicht von allen gleich geschätzt wird.
Das aus dem Jahr 1973 stammende Bottminger Polizeireglement ist sehr restriktiv formuliert und verbietet gemäss § 9 Ziffer 13 grundsätzlich das Abbrennen und Werfen von Knallkörpern und Feuerwerk jeder Art. Diese strikte Regelung widerspiegelt jedoch in keiner Weise die gesellschaftlichen Realitäten, ist doch das Abbrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Freudenfeuern insbesondere am Bundesfeiertag (in der Stadt Basel und gewissen Baselbieter Gemeinden wird bereits am 31. Juli gefeiert) zur Tradition geworden und allgemein anerkannt. Deshalb hat der Gemeinderat gestützt auf § 24 des Polizeireglements beschlossen, dass am 31. Juli und am 1. August das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich toleriert wird.
Anders als bisher ist aber am 1. August das Abfeuern von privaten Feuerwerkskörpern auf dem offiziellen Festareal Hämisgarten/Talholz aus Sicherheitsgründen verboten.
Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung zu einem verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk auf. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft und die Tierwelt sollen die Immissionen auf ein erträgliches Mass beschränkt und auf die Verwendung von Knallkörpern und Feuerwerk mit Knalleffekten zu Unzeiten (bspw. über Mittag und nach Mitternacht) verzichtet werden.
Wir zählen auf Ihre Unterstützung, damit der Bundesfeiertag für alle zu einem wunderschönen Fest wird, und danken für Ihre Rücksichtnahme, Ihre Toleranz und Ihr Verständnis.